Rechtliche Betreuung

„Selbstbestimmung bedeutet nicht, alles allein zu machen, sondern die richtige Unterstützung zu haben.“

Rechtliche Betreuung

Das Betreuungsgericht kann für einen volljährigen Menschen eine rechtliche Betreuung einrichten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Diese sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, insbesondere in § 1814 BGB. Eine Betreuung kommt in Betracht, wenn eine Person aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht selbst besorgen kann.

Ich unterstütze erwachsene Menschen in genau diesen Situationen. Die Aufgaben und Pflichten einer Betreuerin ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und werden vom Gericht individuell festgelegt.

Die rechtliche Betreuung ist ausdrücklich von sozialer, pflegerischer oder medizinischer Betreuung zu unterscheiden. Als gerichtlich bestellte Betreuerin vertrete ich die betreute Person im Rechtsverkehr innerhalb der festgelegten Aufgabenbereiche. In diesen Bereichen kann ich die notwendigen rechtlichen Handlungen vornehmen, soweit dies erforderlich ist.

Dabei steht stets der Wunsch und Wille der betreuten Person im Mittelpunkt meines Handelns. Mein Ziel ist es, die Selbstbestimmung zu erhalten und die betreute Person bestmöglich dabei zu unterstützen, ihr Leben nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten.

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